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   VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129   

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VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129 (https://dejure.org/2023,40125)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2023 - 23 C 23.2129 (https://dejure.org/2023,40125)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 23 C 23.2129 (https://dejure.org/2023,40125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    § 166 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO; TierSchG § 16 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 b)
    Anordnung zur Duldung des Betretens von Örtlichkeiten der Tierhaltung

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe, tierschutzrechtliche Kontrolle, Betreten einer Wohnung

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  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22

    Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129
    Eine dringende Gefahr im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG liegt daher vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiven zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein wichtiges Rechtsgut schädigen wird (BVerwG, U.v. 15.6.2023 - 1 C 10.22 - juris Rn. 24).

    Demgemäß macht die beim Betreten einer Wohnung unvermeidliche Kenntnisnahme von Personen, Sachen und Zuständen den Eingriff in die Wohnungsfreiheit noch nicht zu einer Durchsuchung (BVerwG, U.v. 15.6.2023 - 1 C 10.22 - juris Rn. 17).

  • VG Schleswig, 06.02.2017 - 1 B 7/17

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen tierschutzrechtliche Verfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129
    Die Schwelle zur Durchsuchung wird (erst) überschritten, wenn ziel- und zweckgerichtet nach verborgenen Tieren, Unterlagen oder sonstigen Gegenständen geforscht wird und dabei über das Wahrnehmen und die Hilfshandlungen des § 16 Abs. 3 Satz 2 TierSchG hinaus systematisch vorgegangen wird (vgl. VG Schleswig, B.v. 6.2.2017 - 1 B 7/17 - BeckRS 2017, 102292 Rn. 14, wo plastisch von "systematischem Herumwühlen" gesprochen wird).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129
    Hinreichende Erfolgsaussichten liegen allerdings dann nicht vor, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist oder konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (vgl. Wysk, a.a.O. Rn. 37; Neumann/Schaks, a.a.O. Rn. 64, 71; BVerfG, a.a.O. Rn. 14; B.v. 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18 - NJW 2020, 534 Rn. 27).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03

    Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129
    Nach sachgerechter Auslegung anhand des Klagebegehrens (§ 88 VwGO) begehrt der nicht anwaltlich vertretene Kläger, der geltend macht, die am 22. September 2022 durchgeführte Kontrolle sei über ein bloßes Betreten seines Hauses im Sinne einer Nachschau hinausgegangen und es habe sich vielmehr um eine Durchsuchung gemäß Art. 13 Abs. 2 GG gehandelt, deren Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten, darüber hinaus die Feststellung, dass das Vorgehen des Landratsamts am 22. September 2022 rechtswidrig gewesen ist (vgl. BVerfG [Kammer], B.v. 3.12.2002 - 2 BvR 1845/00 - juris Rn. 11 f.; BVerwG, U.v. 25.8.2004 - 6 C 26/03 - juris Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19

    Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129
    Eine Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung nicht von sich aus offenlegen oder herausgeben will (BVerfG, B.v. 9.6.2020 - 2 BvE 2/19 - BVerfGE 154, 354 Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129
    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe genügt es zwar, dass ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen oder die Entscheidung jedenfalls von einer schwierigen, ungeklärten Tatsachen- bzw. Rechtsfrage abhängt (vgl. Wysk in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 166 Rn. 36; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 64 ff.; BVerfG, B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 11 ff.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129
    Die Durchsuchung erschöpft sich nicht in einem Betreten der Wohnung, sondern umfasst als zweites Element die Vornahme von Handlungen in den Räumen (BVerfG, B.v. 16.6.1987 - 1 BvR 1202/84 - BVerfGE 76, 83, 89).
  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch unzureichende

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129
    Nach sachgerechter Auslegung anhand des Klagebegehrens (§ 88 VwGO) begehrt der nicht anwaltlich vertretene Kläger, der geltend macht, die am 22. September 2022 durchgeführte Kontrolle sei über ein bloßes Betreten seines Hauses im Sinne einer Nachschau hinausgegangen und es habe sich vielmehr um eine Durchsuchung gemäß Art. 13 Abs. 2 GG gehandelt, deren Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten, darüber hinaus die Feststellung, dass das Vorgehen des Landratsamts am 22. September 2022 rechtswidrig gewesen ist (vgl. BVerfG [Kammer], B.v. 3.12.2002 - 2 BvR 1845/00 - juris Rn. 11 f.; BVerwG, U.v. 25.8.2004 - 6 C 26/03 - juris Rn. 17 f.).
  • OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16

    Tierschutzrechtliche Anordnung - Hunde

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129
    Der in Art. 20a GG verankerte Tierschutz stellt ein solches bedeutendes Schutzgut dar, so dass eine dringende Gefahr anzunehmen ist, wenn sich aus konkreten Anhaltspunkten die hinreichende Wahrscheinlichkeit ergibt, dass in den Räumen die Verletzung einer Schutznorm des Tierschutzgesetzes bereits stattfand oder für die Zukunft unmittelbar bevorsteht (SächsOVG, B.v. 20.12.2016 - 3 D 112/16 - BeckRS 2016, 122581 Rn. 9; SaarlOVG, B.v. 6.7.2017 - 2 A 180/16 - BeckRS 2017, 116747 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19

    Anforderungen an eine amtsgerichtliche Durchsuchungsanordnung (hier: zur

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129
    Maßgeblich ist hierbei allein die ex-ante-Sicht der Behörde, d.h. bei der Beurteilung des Vorliegens einer dringenden Gefahr durch die Behörde und bei der nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung kann es nur auf den Sachverhalt ankommen, der für die Mitarbeiter der zuständigen Behörde zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung - gegebenenfalls nach Durchführung möglicher und gebotener Ermittlungen - erkennbar war (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 21.11.2019 - 20 W 93/19 - juris Rn. 55 f. und Rn. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2019 - 4 O 238/19

    Prozesskostenhilfe: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung hinreichender

  • OVG Sachsen, 20.12.2016 - 3 D 112/16

    Betreten einer Wohnung, dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und

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